Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht vertritt auch Mitglieder der Genossenschaft gegenüber dem Insolvenzverwalter, möglicherweise aber auch gegen den vermittelnden Vertrieb und den Arbeitgeber der Mitglieder der WSW Wohnsachwerte EG.
Alles das, so Rechtsanwältin könnte zukünftig erforderlich sein, denn hier beginnt die Aufarbeitung ja erst, und legt man die Erfahrung aus anderen Verfahren zu Grunde, dann wird der Insolvenzverwalter sicherlich ausstehende Ratenzahlungen einfordern müssen, alleine vom Genossenschaftsgesetz her schon, denn dort gibt es ein sogenanntes Erlassverbot.
Dies bedeutet, dass der Insolvenzverwalter hier keine offenen Raten zu einem Vertrag mit der Genossenschaft erlassen kann, sondern diese jetzt sogar auf einen Schlag einfordern muss, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev.
Da wird man nach Lösungen suchen müssen. Das verrückte an der Sache ist aber, so Kerstin Bontschev, das viele Mitglieder gar nicht wissen, das sie Mitglieder der Genossenschaft geworden sind, und selbst wenn die Mitglieder den offenen Ratenbetrag bezahlen wollten und wirtschaftlich könnten, so stellt sich dann immer noch die Frage, ob dafür nicht der Arbeitgeber in der Verantwortung steht, denn nur er kann diese Leistung letztlich erbringen. Ein spannender Vorgang so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden. Kerstin Bontschev erreichen WSW Wohnsachwerte Genossen für eine Erstberatung unter